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CH-LU
§ 16 Gesetz über Abgaben und Beiträge im Tourismus (Tourismusgesetz) - Ausnahmen von der Abgabepflicht
Beherbergungsabgabe, Kurtaxe und Tourismusabgabe - Kurtaxe
§ 16 Tourismusgesetz · Ausnahmen von der Abgabepflicht
1. Ausgenommen von der Abgabepflicht sind Personen gemäss § 8 Absatz 2.