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647 GGStG CH-LU

§ 43 Gesetz über die Grundstückgewinnsteuer (GGStG) - Fälligkeit und Verzinsung

Strafbestimmungen
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§ 43 GGStG · Fälligkeit und Verzinsung

1. Für Fälligkeit und Verzinsung der Busse gilt § 31.

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