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647 GGStG CH-LU

§ 42 Gesetz über die Grundstückgewinnsteuer (GGStG) - Verfahren

Strafbestimmungen
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§ 42 GGStG · Verfahren

1. Für das Verfahren gelten die §§ 26-30 dieses Gesetzes und die Bestimmungen des Steuergesetzes.

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