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GGStG
CH-LU
§ 10 Gesetz über die Grundstückgewinnsteuer (GGStG) - b. Besondere Fälle
Grundlagen der Steuerbemessung
§ 10 GGStG · b. Besondere Fälle
1. ...
2. Bei Veräusserung von Grundstücken, die vorher vom Geschäfts- ins Privatvermögen überführt worden sind, gilt der für die Einkommensbesteuerung massgebliche Überführungswert als Erwerbspreis, sofern die Überführung Gegenstand einer Einkommenssteuerveranlagung war.