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645 HStG CH-LU

§ 9 Gesetz über die Handänderungssteuer (HStG) - Sonderfälle

Steuerberechnung
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§ 9 HStG · Sonderfälle

1. Bei Handänderungen gemäss § 2 Ziffer 3b ist die Steuer vom vereinbarten Erwerbspreis zuzüglich einer allfälligen Entschädigung zu erheben.

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