645
HStG
CH-LU
§ 30 Gesetz über die Handänderungssteuer (HStG) - Inkrafttreten
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 30 HStG · Inkrafttreten
1. Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1984 in Kraft. Es ist zu veröffentlichen und unterliegt dem fakultativen Referendum.