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645 HStG CH-LU

§ 30 Gesetz über die Handänderungssteuer (HStG) - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 30 HStG · Inkrafttreten

1. Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1984 in Kraft. Es ist zu veröffentlichen und unterliegt dem fakultativen Referendum.

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