645
HStG
CH-LU
§ 25 Gesetz über die Handänderungssteuer (HStG) - Abrechnung
Aufteilung des Steuerertrags
§ 25 HStG · Abrechnung
1. Die Gemeinden haben jeweils am Schluss des Jahres der Dienststelle Steuern des Kantons eine Abrechnung über die veranlagten Handänderungssteuern einzusenden.