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645 HStG CH-LU

§ 25 Gesetz über die Handänderungssteuer (HStG) - Abrechnung

Aufteilung des Steuerertrags
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§ 25 HStG · Abrechnung

1. Die Gemeinden haben jeweils am Schluss des Jahres der Dienststelle Steuern des Kantons eine Abrechnung über die veranlagten Handänderungssteuern einzusenden.

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