645
HStG
CH-LU
§ 19 Gesetz über die Handänderungssteuer (HStG) - Fälligkeit und Verzinsung
Steuerbezug
§ 19 HStG · Fälligkeit und Verzinsung
1. Die Steuer wird mit der Rechtskraftbeschreitung der Veranlagung fällig.
2. ...
3. Nach Ablauf der Einsprachefrist ist der Steuerbetrag nach einem vom Regierungsrat festzusetzenden Zinssatz zu verzinsen. Einsprache und Verwaltungsgerichtsbeschwerde hemmen den Zinsenlauf nicht.