645
HStG
CH-LU
§ 1 Gesetz über die Handänderungssteuer (HStG) - Steuerhoheit
Steuerhoheit, Steuerobjekt und Steuerpflicht
§ 1 HStG · Steuerhoheit
1. Der Staat Luzern und die Einwohnergemeinden erheben nach Massgabe dieses Gesetzes eine Handänderungssteuer.