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CH-LU
§ 8 Verordnung über die Prüfung der Betreibungs- und Konkursbeamten sowie der Sachwalter - Prüfungsgebühr
§ 8 Verordnung über die Prüfung der Betreibungs- und Konkursbeamten sowie der Sachwalter · Prüfungsgebühr
1. Die Prüfungsgebühr beträgt Fr. 800.- (Fr. 400.- für die schriftliche, Fr. 300.- für die mündliche Prüfung und Fr. 100.- für die Benützung des mit EDV ausgestatteten Prüfungsraumes). Die Gebühr wird vorschussweise erhoben.
2. Wird die schriftliche Prüfung nicht angetreten, geht ein Betrag von Fr. 100.- an die Unkosten. Wird die mündliche Prüfung nicht angetreten, verfällt die Gebühr.
3. Wird die schriftliche Prüfung nicht bestanden und auf eine Wiederholung verzichtet, erhält der Bewerber Fr. 300.- zurückerstattet.
4. Für die Wiederholung der schriftlichen Prüfung wird eine Gebühr von Fr. 500.- (einschliesslich Benützung des Prüfungsraumes) erhoben.
5. Für die Wiederholung der mündlichen Prüfung beträgt die Gebühr Fr. 300.-.