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CH-LU
§ 4 Verordnung über die Prüfung der Betreibungs- und Konkursbeamten sowie der Sachwalter - Prüfungsfächer für Konkursbeamte und Sachwalter
§ 4 Verordnung über die Prüfung der Betreibungs- und Konkursbeamten sowie der Sachwalter · Prüfungsfächer für Konkursbeamte und Sachwalter
1. Prüfungsfächer sind
a. das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, das kantonale Einführungsgesetz dazu, die einschlägigen Verordnungen und Kreisschreiben des Bundesrates und des Bundesgerichts sowie die wichtigen Weisungen des Bundesgerichts und des Kantonsgerichtes;
b. Kenntnisse über
1. das Bundesprivatrecht (ZGB/OR),
2. die Erlasse über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland,
3. die Zivilprozessordnung;
c. die Grundzüge der kantonalen Behördenorganisation.