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CH-LU
§ 3 Verordnung über die Prüfung der Betreibungs- und Konkursbeamten sowie der Sachwalter - Prüfungsfächer für Betreibungsbeamte
§ 3 Verordnung über die Prüfung der Betreibungs- und Konkursbeamten sowie der Sachwalter · Prüfungsfächer für Betreibungsbeamte
1. Prüfungsfächer sind
a. die für die Betreibungsbeamten wesentlichen Bestimmungen des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)[3], des kantonalen Einführungsgesetzes[4] dazu, der einschlägigen Verordnungen und Kreisschreiben des Bundesrates und des Bundesgerichts sowie der wichtigen Weisungen des Bundesgerichts und des Kantonsgerichtes;
b. Grundkenntnisse über
1. das Bundesprivatrecht (ZGB[5]/OR[6]),
2. die Erlasse über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland[7],
3. die Zivilprozessordnung[8];
c. die Grundzüge der kantonalen Behördenorganisation.