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64 CH-LU

§ 3 Verordnung über die Prüfung der Betreibungs- und Konkursbeamten sowie der Sachwalter - Prüfungsfächer für Betreibungsbeamte

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§ 3 Verordnung über die Prüfung der Betreibungs- und Konkursbeamten sowie der Sachwalter · Prüfungsfächer für Betreibungsbeamte

1. Prüfungsfächer sind

a. die für die Betreibungsbeamten wesentlichen Bestimmungen des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)[3], des kantonalen Einführungsgesetzes[4] dazu, der einschlägigen Verordnungen und Kreisschreiben des Bundesrates und des Bundesgerichts sowie der wichtigen Weisungen des Bundesgerichts und des Kantonsgerichtes;

b. Grundkenntnisse über

1. das Bundesprivatrecht (ZGB[5]/OR[6]),

2. die Erlasse über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland[7],

3. die Zivilprozessordnung[8];

c. die Grundzüge der kantonalen Behördenorganisation.

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