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§ 2 Verordnung über die Prüfung der Betreibungs- und Konkursbeamten sowie der Sachwalter - Prüfungstermine, Zulassungsgesuche

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§ 2 Verordnung über die Prüfung der Betreibungs- und Konkursbeamten sowie der Sachwalter · Prüfungstermine, Zulassungsgesuche

1. Die Prüfungen finden in der Regel im Frühjahr und im Herbst statt.

2. Gesuche um Zulassung zur Prüfung sind dem Kantonsgericht je bis 1. Februar und 1. August einzureichen.

3. Zugelassen werden Bewerber und Bewerberinnen mit Schweizer Bürgerrecht, die handlungsfähig sind.

4. Dem Gesuch sind beizulegen

a. ein kurzgefasster Lebenslauf, der auch über den Wohnsitz in den letzten fünf Jahren Aufschluss gibt,

b. * eine Bescheinigung der Handlungsfähigkeit,

c. * ein Auszug aus dem Strafregister,

d. ein Auszug aus dem Betreibungsregister über die letzten fünf Jahre,

e. * die Quittung des Finanz- und Rechnungswesens Gerichte (FRG) über die Bezahlung der Prüfungsgebühr.

5. Das Kantonsgericht entscheidet über das Gesuch und überweist bei Zulassung die Akten dem Präsidenten oder der Präsidentin der Prüfungskommission.

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