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CH-LU
§ 11 Verordnung über die Prüfung der Betreibungs- und Konkursbeamten sowie der Sachwalter - Inkrafttreten
§ 11 Verordnung über die Prüfung der Betreibungs- und Konkursbeamten sowie der Sachwalter · Inkrafttreten
1. Die Verordnung tritt am 1. Januar 1997 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.