Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
624 QStV CH-LU

§ 25 Verordnung über die Quellensteuer (QStV) - Anwendbares Recht

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (28 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 25 QStV · Anwendbares Recht

1. Sofern sich aus § 59a StG sowie aus den §§ 26-28 nichts anderes ergibt, gelten die Bestimmungen des Steuergesetzes über die Quellensteuer und die Bestimmungen dieser Verordnung sinngemäss auch für das vereinfachte Abrechnungsverfahren.

← § 24 QStV Verordnung über die Quellensteuer (QStV) - Anwendbare Quellensteuertarife § 26 QStV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →