621
OFOTStV
CH-LU
§ 9 Steuerverordnung (StV) - Unterhaltsbeiträge
Staatssteuern - Natürliche Personen - Einkommenssteuer
§ 9 StV · Unterhaltsbeiträge
1. Als Unterhaltsbeiträge im Sinn von § 30 Unterabsatz f und § 40 Absatz 1c StG gelten ausschliesslich die periodischen Leistungen.