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621 OFOTStV CH-LU

§ 9 Steuerverordnung (StV) - Unterhaltsbeiträge

Staatssteuern - Natürliche Personen - Einkommenssteuer
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§ 9 StV · Unterhaltsbeiträge

1. Als Unterhaltsbeiträge im Sinn von § 30 Unterabsatz f und § 40 Absatz 1c StG gelten ausschliesslich die periodischen Leistungen.

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