621
OFOTStV
CH-LU
§ 14 Steuerverordnung (StV) - Stichtag
Staatssteuern - Natürliche Personen - Einkommenssteuer
§ 14 StV · Stichtag
1. Die Abzüge nach § 40 Absätze 1g und k StG werden nach den Verhältnissen am Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht festgesetzt.