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STGBSTGLFLT
CH-LU
§ 9 Steuergesetz (StG) - Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke
Staatssteuern - Besteuerung der natürlichen Personen - Steuerpflicht - Wirtschaftliche Zugehörigkeit
§ 9 StG · Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke
1. Natürliche Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton sind aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig, wenn sie
a. im Kanton Geschäftsbetriebe oder Betriebsstätten unterhalten,
b. * an Grundstücken im Kanton Eigentum, dingliche Rechte oder diesen wirtschaftlich gleichkommende persönliche Nutzungsrechte haben.
c. * ...