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STGBSTGLFLT
CH-LU
§ 60 Steuergesetz (StG) - Vermögenssteuertarif
Staatssteuern - Besteuerung der natürlichen Personen - Steuerberechnung
§ 60 StG · Vermögenssteuertarif
1. Die Steuer vom Vermögen beträgt für ein Steuerjahr 0,75 Promille je Einheit.
2. Ein Restbetrag von weniger als 1000 Franken fällt bei der Festsetzung des steuerbaren Vermögens ausser Betracht.
3. ...