Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
620 STGBSTGLFLT CH-LU

§ 60 Steuergesetz (StG) - Vermögenssteuertarif

Staatssteuern - Besteuerung der natürlichen Personen - Steuerberechnung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (282 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 60 StG · Vermögenssteuertarif

1. Die Steuer vom Vermögen beträgt für ein Steuerjahr 0,75 Promille je Einheit.

2. Ein Restbetrag von weniger als 1000 Franken fällt bei der Festsetzung des steuerbaren Vermögens ausser Betracht.

3. ...

← § 59b StG Steuergesetz (StG) - Steuerarten § 61 StG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →