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STGBSTGLFLT
CH-LU
§ 51 Steuergesetz (StG) - Steuerfreies Vermögen
Staatssteuern - Besteuerung der natürlichen Personen - Vermögenssteuer - Steuerfreie Vermögenswerte und Beträge
§ 51 StG · Steuerfreies Vermögen
1. Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände werden nicht besteuert.