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§ 25c Steuergesetz (StG) - Einkommen aus Patenten und vergleichbaren Rechten bei selbständiger Erwerbstätigkeit

Staatssteuern - Besteuerung der natürlichen Personen - Einkommenssteuer - Steuerbare Einkünfte
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§ 25c StG · Einkommen aus Patenten und vergleichbaren Rechten bei selbständiger Erwerbstätigkeit

1. Für das Einkommen aus Patenten und vergleichbaren Rechten bei selbständiger Erwerbstätigkeit sind die §§ 72a und 72b sinngemäss anwendbar.

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