620
STGBSTGLFLT
CH-LU
§ 24c Steuergesetz (StG) - Einkünfte aus unechten Mitarbeiterbeteiligungen
Staatssteuern - Besteuerung der natürlichen Personen - Einkommenssteuer - Steuerbare Einkünfte
§ 24c StG · Einkünfte aus unechten Mitarbeiterbeteiligungen
1. Geldwerte Vorteile aus unechten Mitarbeiterbeteiligungen sind im Zeitpunkt ihres Zuflusses steuerbar.