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§ 24c Steuergesetz (StG) - Einkünfte aus unechten Mitarbeiterbeteiligungen

Staatssteuern - Besteuerung der natürlichen Personen - Einkommenssteuer - Steuerbare Einkünfte
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§ 24c StG · Einkünfte aus unechten Mitarbeiterbeteiligungen

1. Geldwerte Vorteile aus unechten Mitarbeiterbeteiligungen sind im Zeitpunkt ihres Zuflusses steuerbar.

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