Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
620 STGBSTGLFLT CH-LU

§ 248 Steuergesetz (StG) - Aufhebung von Erlassen

Schlussbestimmungen - Aufhebung und Änderung von Erlassen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (282 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 248 StG · Aufhebung von Erlassen

1. Folgende Erlasse werden aufgehoben

a. Steuergesetz vom 27. Mai 1946[42],

b. Gesetz betreffend die Besteuerung der Stifte und Klöster vom 16. Mai 1928[43].

← § 247 StG Steuergesetz (StG) - Steuerarten § 249 StG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →