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STGBSTGLFLT
CH-LU
§ 239 Steuergesetz (StG) - Steuerausscheidung
Gemeindesteuern - Ordentliche Gemeindesteuern - Bestand und Umfang der Steuerpflicht
§ 239 StG · Steuerausscheidung
1. Ist eine Person in mehreren Gemeinden steuerpflichtig, hat unter diesen eine Steuerausscheidung zu erfolgen. Der Regierungsrat erlässt die entsprechenden Bestimmungen.
2. ...