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§ 230 Steuergesetz (StG) - Allgemeine Voraussetzungen

Personalsteuer - Steuerpflicht
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§ 230 StG · Allgemeine Voraussetzungen

1. Wer am Ende des Kalenderjahres gemäss § 8 steuerpflichtig ist, hat eine Personalsteuer zu entrichten.

2. Die Steuerpflicht beginnt mit dem Jahr, in dem das 18. Altersjahr erfüllt wird.

3. In rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe lebende Ehegatten entrichten zusammen jährlich eine einzige Personalsteuer.

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