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§ 228 Steuergesetz (StG) - Verfahren

Staatssteuern - Steuerstrafrecht - Steuervergehen
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§ 228 StG · Verfahren

1. Das Verfahren richtet sich nach der Schweizerischen Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007.

2. Entscheide der letzten kantonalen Instanz unterliegen der Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht.

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