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§ 227 Steuergesetz (StG) - Verhältnis zum Schweizerischen Strafgesetzbuch

Staatssteuern - Steuerstrafrecht - Steuervergehen
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§ 227 StG · Verhältnis zum Schweizerischen Strafgesetzbuch

1. Die allgemeinen Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches sind anzuwenden, soweit dieses Gesetz nichts anderes vorschreibt.

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