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§ 166 Steuergesetz (StG) - Entscheid

Staatssteuern - Verfahren - Beschwerdeverfahren - Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Kantonsgericht
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§ 166 StG · Entscheid

1. Erweist sich die angefochtene Veranlagung als unrichtig, ändert sie das Kantonsgericht von Amtes wegen zugunsten oder zuungunsten der beschwerdeführenden Partei ab. Es kann den Fall aus wichtigen Gründen auch an die Vorinstanz zur Neuveranlagung zurückweisen.

2. Die Überprüfung der Veranlagung aufgrund eines Rückweisungsentscheides bleibt auf den Tatbestand beschränkt, der Gegenstand der Rückweisung bildet.

3. Der Beschwerdeentscheid ist der beschwerdeführenden Partei, der Behörde, die den angefochtenen Entscheid erlassen hat, und der Dienststelle Steuern des Kantons zuzustellen.

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