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STGBSTGLFLT
CH-LU
§ 164 Steuergesetz (StG) - Voraussetzungen
Staatssteuern - Verfahren - Beschwerdeverfahren - Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Kantonsgericht
§ 164 StG · Voraussetzungen
1. Gegen den Einspracheentscheid kann die steuerpflichtige Person Verwaltungsgerichtsbeschwerde erheben.
2. Das Beschwerderecht steht auch der Einwohnergemeinde oder der Dienststelle Steuern des Kantons zu, wenn sie zuvor gestützt auf § 161 Absatz 2 Einsprache erhoben hat.
3. Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage seit Zustellung des Einspracheentscheids.