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§ 117 Steuergesetz (StG) - Interkantonales Verhältnis

Staatssteuern - Quellensteuer für natürliche und juristische Personen - Gemeinsame Bestimmungen
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§ 117 StG · Interkantonales Verhältnis

1. Der nach § 116 Absatz 4 zuständige Kanton hat Anspruch auf allfällige im Kalenderjahr an andere Kantone überwiesene Quellensteuerbeträge.

2. ...

3. Zu viel bezogene Steuern werden der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer zinslos zurückerstattet, zu wenig bezogene Steuern zinslos nachgefordert.

4. ...

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