Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
615 CH-LU

§ 10 Finanzkontrollgesetz - Inhalt der Finanzaufsicht

Grundsätze
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (24 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 10 Finanzkontrollgesetz · Inhalt der Finanzaufsicht

1. Die Finanzaufsicht der Finanzkontrolle umfasst die Prüfung der Ordnungsmässigkeit, der Rechtmässigkeit und der Sparsamkeit der Haushaltführung sowie der Zweckmässigkeit der angewandten Methoden bei Wirtschaftlichkeits- und Wirkungsrechnungen.

← § 9 Finanzkontrollgesetz Stellung § 11 Finanzkontrollgesetz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →