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CH-LU
§ 10 Finanzkontrollgesetz - Inhalt der Finanzaufsicht
Grundsätze
§ 10 Finanzkontrollgesetz · Inhalt der Finanzaufsicht
1. Die Finanzaufsicht der Finanzkontrolle umfasst die Prüfung der Ordnungsmässigkeit, der Rechtmässigkeit und der Sparsamkeit der Haushaltführung sowie der Zweckmässigkeit der angewandten Methoden bei Wirtschaftlichkeits- und Wirkungsrechnungen.