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611 FAV CH-LU

§ 13 Verordnung über den Finanzausgleich (FAV) - Beiträge an Gemeindefusionen

Besondere Beiträge - Gesuche
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§ 13 FAV · Beiträge an Gemeindefusionen

1. Gesuchen um Ausrichtung eines Pro-Kopf-Beitrags und um Zusprechung eines Zusatzbeitrags sind insbesondere der Entwurf des Fusionsvertrages sowie ein Finanzplan der neuen Gemeinde über einen Zeitraum von vier Jahren beizulegen. Das Justiz- und Sicherheitsdepartement kann weitere Unterlagen einfordern.

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