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FAG
CH-LU
§ 2 Gesetz über den Finanzausgleich (FAG) - Gegenstand
Zweck und Gegenstand
§ 2 FAG · Gegenstand
1. Der Finanzausgleich umfasst
a. den jährlichen Ressourcenausgleich,
b. den jährlichen Lastenausgleich durch den Kanton, bestehend aus dem topografischen Lastenausgleich und dem soziodemografischen Lastenausgleich,
c. die besonderen Beiträge.
2. ...