610
FAG
CH-LU
§ 19 Gesetz über den Finanzausgleich (FAG) - Aufhebung eines Erlasses
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 19 FAG · Aufhebung eines Erlasses
1. Das Gesetz über den direkten Finanzausgleich vom 22. Juni 1987 wird aufgehoben.