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61 CH-LU

§ 14 Verordnung über die Prüfung der Grundbuchverwalterinnen und -verwalter und ihrer Stellvertretungen - Inkrafttreten

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§ 14 Verordnung über die Prüfung der Grundbuchverwalterinnen und -verwalter und ihrer Stellvertretungen · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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