Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
600a FLV CH-LU

§ 8 Verordnung zum Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen (FLV) - Hauptaufgaben

Steuerung - Aufgaben- und Finanzplan
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (67 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 8 FLV · Hauptaufgaben

1. Die öffentliche Staatstätigkeit ist im Aufgaben- und Finanzplan in folgende Hauptaufgaben gegliedert

a. 0 Allgemeine Verwaltung

b. 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit

c. 2 Bildung

d. 3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche

e. 4 Gesundheit

f. 5 Soziale Sicherheit

g. 6 Verkehr

h. * 7 Umwelt und Naturgefahren

i. * 8 Volkswirtschaft und Raumordnung

k. 9 Finanzen und Steuern

← § 7 FLV Verordnung zum Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen (FLV) - Geltungsbereich § 9 FLV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →