600a
FLV
CH-LU
§ 6 Verordnung zum Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen (FLV) - Kennzahlen
Steuerung - Finanzpolitische Steuerung
§ 6 FLV · Kennzahlen
1. Für die vertiefte Beurteilung der Finanzlage, den Zeitreihenvergleich und den Vergleich mit anderen Gemeinwesen werden im Aufgaben- und Finanzplan und im Jahresbericht insbesondere folgende Kennzahlen ausgewiesen
a. Nettoverschuldungsquotient,
b. Selbstfinanzierungsgrad,
c. Zinsbelastungsanteil,
d. Nettoschuld in Franken je Einwohner und Einwohnerin,
e. Selbstfinanzierungsanteil,
f. Kapitaldienstanteil,
g. Bruttoverschuldungsanteil,
h. Investitionsanteil.
2. Die Kennzahlen beziehen sich auf den Geltungsbereich der Jahresrechnung.