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600a FLV CH-LU

§ 58 Verordnung zum Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen (FLV) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 58 FLV · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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