600a
FLV
CH-LU
§ 58 Verordnung zum Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen (FLV) - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
§ 58 FLV · Inkrafttreten
1. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.