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600a FLV CH-LU

§ 54 Verordnung zum Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen (FLV)

Rechnungslegung - Jahresrechnung - Geldflussrechnung
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§ 54 FLV

1. Die Geldflussrechnung zeigt die Ursachen der Veränderung der flüssigen und der geldnahen Mittel.

2. Der Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit wird nach der indirekten Methode ermittelt.

3. Beim Geldfluss aus Investitionstätigkeit werden im Finanzvermögen und im Verwaltungsvermögen die Investitionseinnahmen den Investitionsausgaben gegenübergestellt.

4. Mit dem Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit wird die Bildung und Rückzahlung von kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten ohne die passivierten Investitionsbeiträge aufgezeigt.

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