§ 27f Verordnung zum Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen (FLV) - Anforderungsprofil
§ 27f FLV · Anforderungsprofil
1. Das Anforderungsprofil des Regierungsrates für das strategische Leitungsorgan von Organisationen mit kantonaler Beteiligung kann sich auf das Gesamtgremium, die einzelnen Mitglieder oder das Präsidium im Besonderen beziehen.
2. Kriterien zur Festlegung des Anforderungsprofils sind
a. die für die Organisation relevante Fach- und Methodenkompetenz bezüglich Branche, Finanzen, Recht und Personal,
b. Führungserfahrung,
c. zeitliche Flexibilität und Verfügbarkeit,
d. Unabhängigkeit,
e. Sozialkompetenz und Integrität,
f. Diversität der Mitglieder zur Begünstigung eines kritischen Gedankenaustausches im Interesse einer nachhaltig erfolgreichen Unternehmensführung.
3. Interessenkonflikte sind möglichst zu vermeiden. Sie sind vor einer Wahl offenzulegen.