600a
FLV
CH-LU
§ 24 Verordnung zum Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen (FLV) - Geltungsbereich der Risikopolitik
Steuerung - Steuerung auf Verwaltungsebene - Risiko- und Versicherungspolitik
§ 24 FLV · Geltungsbereich der Risikopolitik
1. Die Risikopolitik des Kantons Luzern umfasst die folgenden Prozessschritte
a. Risikoerfassung,
b. * Risikobewertung aufgrund der Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen Schadenhöhe,
c. Risikobewältigung,
d. Risikocontrolling.