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600a FLV CH-LU

§ 24 Verordnung zum Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen (FLV) - Geltungsbereich der Risikopolitik

Steuerung - Steuerung auf Verwaltungsebene - Risiko- und Versicherungspolitik
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§ 24 FLV · Geltungsbereich der Risikopolitik

1. Die Risikopolitik des Kantons Luzern umfasst die folgenden Prozessschritte

a. Risikoerfassung,

b. * Risikobewertung aufgrund der Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen Schadenhöhe,

c. Risikobewältigung,

d. Risikocontrolling.

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