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600a FLV CH-LU

§ 23 Verordnung zum Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen (FLV) - Zertifizierungen oder Assessments

Steuerung - Steuerung auf Verwaltungsebene - Qualitätsmanagement
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§ 23 FLV · Zertifizierungen oder Assessments

1. Eine Zertifizierung oder ein externes Assessment nach einer international anerkannten Norm oder einem international anerkannten System ist möglich, wenn

a. übergeordnetes Recht dies verlangt,

b. eine Zertifizierung oder ein externes Assessment im entsprechenden Sachgebiet üblich ist oder

c. die Organisationseinheit in Konkurrenz zu anderen überprüften Anbietern steht.

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