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600a FLV CH-LU

§ 19 Verordnung zum Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen (FLV) - Inhalt

Steuerung - Steuerung auf Verwaltungsebene - Mehrjährige Leistungsplanung
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§ 19 FLV · Inhalt

1. Die mehrjährige Leistungsplanung enthält für jeden Aufgabenbereich insbesondere Informationen zu

a. den Grundlagen (Gesetz, Kantonsstrategie, Lagebeurteilung),

b. den Leistungen (Grundauftrag, Wirkungsmodell, Hauptziele, Indikatoren, statistische Messgrössen),

c. den Massnahmen, den Projekten und den Programmvereinbarungen,

d. den Finanzen.

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