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§ 7b Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen (FLG) - Auswirkung der Schuldenbremsen auf die Jahresrechnung

Steuerung - Finanzpolitische Steuerung
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§ 7b FLG · Auswirkung der Schuldenbremsen auf die Jahresrechnung

1. In der Jahresrechnung ist nachzuweisen, dass das Ausgleichskonto keinen Aufwandüberschuss aufweist und die Schuldengrenze eingehalten ist.

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