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FLGLDF
CH-LU
§ 7b Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen (FLG) - Auswirkung der Schuldenbremsen auf die Jahresrechnung
Steuerung - Finanzpolitische Steuerung
§ 7b FLG · Auswirkung der Schuldenbremsen auf die Jahresrechnung
1. In der Jahresrechnung ist nachzuweisen, dass das Ausgleichskonto keinen Aufwandüberschuss aufweist und die Schuldengrenze eingehalten ist.