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FLGLDF
CH-LU
§ 7 Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen (FLG) - Auswirkung der Schuldenbremsen auf den Aufgaben- und Finanzplan
Steuerung - Finanzpolitische Steuerung
§ 7 FLG · Auswirkung der Schuldenbremsen auf den Aufgaben- und Finanzplan
1. Im Aufgaben- und Finanzplan ist anzustreben, dass der Handlungsspielraum bei den Nettoschulden zur Einhaltung der Schuldengrenze und der Saldo des statistischen Ausgleichskontos mindestens 100 Millionen Franken plus den doppelten Betrag der durchschnittlich eingeplanten jährlichen Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank betragen.
1bis. Zeichnet sich im letzten Planjahr des Aufgaben- und Finanzplans ab, dass beim Handlungsspielraum bei den Nettoschulden oder beim Saldo des Ausgleichskontos der Mindestbetrag gemäss Absatz 1 unterschritten wird, leitet der Regierungsrat Massnahmen ein und integriert diese in den nächsten Aufgaben- und Finanzplan.
2. ...