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§ 43 Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen (FLG) - Inhalt der konsolidierten Rechnung

Rechnungslegung - Konsolidierte Rechnung
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§ 43 FLG · Inhalt der konsolidierten Rechnung

1. Die konsolidierte Rechnung umfasst

a. die Bilanz,

b. die Erfolgsrechnung,

c. den Eigenkapitalnachweis,

d. die Geldflussrechnung,

e. den Anhang.

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