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FLGLDF
CH-LU
§ 43 Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen (FLG) - Inhalt der konsolidierten Rechnung
Rechnungslegung - Konsolidierte Rechnung
§ 43 FLG · Inhalt der konsolidierten Rechnung
1. Die konsolidierte Rechnung umfasst
a. die Bilanz,
b. die Erfolgsrechnung,
c. den Eigenkapitalnachweis,
d. die Geldflussrechnung,
e. den Anhang.