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FLGLDF
CH-LU
§ 41 Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen (FLG) - Anhang
Rechnungslegung - Jahresrechnung
§ 41 FLG · Anhang
1. Der Anhang der Jahresrechnung
a. führt das für die Rechnungslegung angewandte Regelwerk samt Abweichungen auf,
b. fasst die Rechnungslegungsgrundsätze, einschliesslich der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, zusammen,
c. bezeichnet die von der Jahresrechnung erfassten Organisationseinheiten,
d. * enthält einen Bericht über die Eventualverpflichtungen,
e. enthält zusätzliche Angaben, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kantons von Bedeutung sind.