600
FLGLDF
CH-LU
§ 40 Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen (FLG) - Geldflussrechnung
Rechnungslegung - Jahresrechnung
§ 40 FLG · Geldflussrechnung
1. Die Geldflussrechnung informiert über die Herkunft und die Verwendung der finanziellen Mittel. Sie ist nach betrieblicher Tätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterteilt.