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§ 40 Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen (FLG) - Geldflussrechnung

Rechnungslegung - Jahresrechnung
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§ 40 FLG · Geldflussrechnung

1. Die Geldflussrechnung informiert über die Herkunft und die Verwendung der finanziellen Mittel. Sie ist nach betrieblicher Tätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterteilt.

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