600
FLGLDF
CH-LU
§ 38 Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen (FLG) - Investitionsrechnung
Rechnungslegung - Jahresrechnung
§ 38 FLG · Investitionsrechnung
1. Die Investitionsrechnung umfasst die Anlagen mit einer mehrjährigen Nutzungsdauer, die als Verwaltungsvermögen aktiviert werden.
2. Sie stellt die Investitionsausgaben den Investitionseinnahmen gegenüber.