Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
600 FLGLDF CH-LU

§ 35 Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen (FLG) - Inhalt

Rechnungslegung - Jahresrechnung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (70 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 35 FLG · Inhalt

1. Die Jahresrechnung umfasst

a. die Bilanz,

b. die Erfolgsrechnung,

c. die Investitionsrechnung,

d. den Eigenkapitalnachweis,

e. die Geldflussrechnung,

f. den Anhang.

← § 34 FLG Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen (FLG) § 36 FLG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →